Beglaubigung und Empfang von auswärtigen Gesandten beim Norddeutschen Bunde. Vom 14. Juni 1869

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Beglaubigung und Empfang von auswärtigen Gesandten beim Norddeutschen Bunde.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1869, Nr. 19, Seite 168
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 14. Juni 1869
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[168]


(Nr. 301.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, am 28. Mai d. J. dem Herrn Juan Antonio Rascon eine Privat-Audienz zu ertheilen und aus dessen Händen ein Schreiben des gegenwärtigen Präsidenten der vollziehenden Gewalt in Spanien entgegen zu nehmen, durch welches derselbe als Spanischer außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister beim Norddeutschen Bunde beglaubigt worden ist.