Bekanntmachung, betreffend den Austritt der niederländischen Kolonien in Westindien aus dem Verbande der internationalen Übereinkunft über Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelbfieber

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend den Austritt der niederländischen Kolonien in Westindien aus dem Verbande der internationalen Übereinkunft über Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelbfieber, vom 3. Dezember 1903 (Reichs-Gesetzbl. 1907 S. 425).
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1909, Nr. 32, Seite 512
Fassung vom: 7. Juni 1909
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 16. Juni 1909
Inkrafttreten:
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(Nr. 3622.) Bekanntmachung, betreffend den Austritt der niederländischen Kolonien in Westindien aus dem Verbande der internationalen Übereinkunft über Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelbfieber, vom 3. Dezember 1903 (Reichs-Gesetzbl. 1907 S. 425). Vom 7. Juni 1909.

Die Königlich Niederländische Regierung hat der Regierung der Französischen Republik die Kündigung der internationalen Übereinkunft, betreffend Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelbfieber, vom 3. Dezember 1903 für die niederländischen Kolonien in Westindien zugehen lassen.

Berlin, den 7. Juni 1909.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
von Koerner.