Bekanntmachung, betreffend Änderung der Anlagen V und VI zur Militär-Transport-Ordnung. Vom 2. Februar 1909

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend Änderung der Anlagen V und VI zur Militär-Transport-Ordnung.
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1909, Nr. 9, Seite 272–274
Fassung vom: 2. Februar 1909
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 15. Februar 1909
Inkrafttreten:
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[272]

(Nr. 3572.) Bekanntmachung, betreffend Änderung der Anlagen V und VI zur Militär-Transport-Ordnung. Vom 2. Februar 1909.

Auf Grund der Vorschrift im § 54,18 der Militär-Transport-Ordnung haben die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für das Landheer und die Festungen und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen beschlossen:

In der Anlage V zur Militär-Transport-Ordnung treten folgende Änderungen ein:

I. Abschnitt A.[Bearbeiten]

a) lfd. Nr. 2. Hinter „Kammerhülsen“ ist einzuschalten:
„Kammerhülsenladungen,“.
b) lfd. Nr. 3. Die Nummer ist zu streichen und dafür zu setzen:
„ 3. Sprengpatronen, Sprengbüchsen, Sprengpatronen M/03 mit eingesetzter geladener Detonationsbüchse oder letztere für sich allein, andere Körper aus gepreßter (gemahlener), trockener, wasserdicht überzogener Schießbaumwolle (Schießwolle) ohne Zünder.“
c) lfd. Nr. 5. Hinter „C/88“ ist einzuschalten:
„oder mit Füllpulver 02“.
d) lfd. Nr. 8. Die Nummer ist zu streichen und dafür zu setzen:
„ 8. Fertig geladene und verlötete Sprengbüchsen, sowie fertig geladene und verpackte Ersatzdetonationsladungen für Gefechtspistolen.“
e) Unter neuer Nummer ist aufzunehmen:
„ 9. Fertig geladene, durch Scherstifte und Sicherheitsbolzen gesicherte und einzeln in vorgeschriebene Packgefäße verpackte Netzscheren n/M.

II. Abschnitt B.[Bearbeiten]

a) lfd. Nr. 1. Die Fassung ist wie folgt zu ändern:
„ 1. Rauchschwache Pulver und Beutelkartuschen mit solchen, sowie Kanonenschläge 05.“
b) lfd. Nr. 1b. Hinter „C/88“ ist einzuschalten:
„oder mit Füllpulver 02“.
c) lfd. Nr. 4 und 5. Die Nummern sind zu streichen; dafür ist zu setzen:
„ 4. Geschosse, deren Kugelfüllung durch Pulver oder sonstigen Sprengstoff festgelegt ist, ohne Sprengladung und ohne Zünder oder derartige Geschosse (auch solche ohne Sprengstoff in der Kugelfüllung) mit gepreßter Bodenkammerfüllung, ohne Kammerhülsenladung und ohne Zünder, aber mit abdichtender Verschlußschraube.
5. Granatfüllung 88, Füllpulver 02, Sprengladungen aus Granatfüllung 88 oder Füllpulver 02 und Sprengmunition 88.“
d) lfd. Nr. 6. Hinter „Wassergehalt“ ist anzufügen:
„ , Sprengpatronen M/03 ohne Detonationsbüchse.“
e) lfd. Nr. 9. Hinter „C/88“ ist einzuschalten:
„oder Füllpulver 02“. [273]
f) lfd. Nr. 15. Die Nummer ist ganz zu streichen.
g) lfd. Nr. 18. Hinter „Torpedoausstoß“ ist anzufügen:
      „, fertige Pistolenschlösser der Gefechtspistolen für Torpedos, Zünbpatronen für Torpedos, Abzugspatronen für elektrischen Abzug, Zeitzünder, Glühzünder und Pulverpatronen für Torpedoausstoß.“
h) lfd. Nr. 19. Die Angaben sind zu streichen; dafür ist zu setzen:
„ 19. Fertige transport- und rohrsichere Geschoßzünder mit Sprengkapsel und Zündladungskörpern, ferner Sprengkapseln und sonstige Zündungen für brisante Sprengstoffe (ausschließlich Zündladungen zu Geschoßzündern, siehe unter A 4).“
i) lfd. Nr. 32. Die Nummer ist ganz zu streichen.


__________________


2. Ferner hat auf Grund derselben Vorschrift der Königlich Preußische Kriegsminister bestimmt, daß die Anlage VI zur Militär-Transport-Ordnung in folgender Weise geändert wird:

I. Abschnitt A.[Bearbeiten]

a) lfd. Nr. 2. Hinter „Kammerhülsen“ ist einzuschalten:
„Kammerhülsenladungen.“
b) lfd. Nr. 3, 5, 6 und 7 sind zu streichen, dafür ist aufzunehmen:
„ 3. Sprengpatronen, Sprengbüchsen, Sprengpatronen M/03 mit eingesetzter geladener Detonationsbüchse oder letztere für sich allein, andere Körper aus gepreßter (gemahlener), trockener, wasserdicht überzogener Schießbaumwolle (Schießwolle) ohne Zünder.
4. Fertig geladene und verlötete Sprengbüchsen, sowie fertig geladene und verpachte Ersatzdetonationsladungen für Gefechtspistolen.
5. Fertig geladene, durch Scherstifte und Sicherheitsbolzen gesicherte und einzeln in vorgeschriebene Packgefäße verpackte Netzscheren n/M.“

II. Abschnitt B.[Bearbeiten]

a) In der Überschrift ist hinter „22 a“ hinzuzufügen:
„und 22 b“.
b) lfd. Nr. 1. Hinter „solchen“ ist hinzuzufügen:
„sowie Kanonenschläge 05“
c) lfd. Nr. 1 d, 2, 3, 4 und 5. Die Nummern sind zu streichen; dafür ist zu setzen:
„ 1 b. Geladene Geschosse mit Zünder oder mit Zünder und Zündladung, oder geladene Geschosse ohne Zünder und ohne Zündladung, mit sicherndem Abschlusse der Sprengladung*).
2. geladene Gefechtsköpfe für Torpedos ohne geladene Gefechtspistole,
3. geladene Minen ohne Sprengbüchsen,
4. Geschosse, deren Kugelfüllung durch Pulver oder sonstigen Sprengstoff festgelegt ist, ohne Sprengladung und ohne Zünder oder derartige Geschosse (auch solche ohne Sprengstoff in der Kugelfüllung) mit gepreßter Bodenkammerfüllung, ohne Kammerhülsenladung und ohne Zünder, aber mit abdichtender Verschlußschraube.
5. Granatfüllung 88, Füllpulver 02, Sprengladungen aus Granatfüllung 88 oder Füllpulver 02 und Sprengmunition 88.“
[274]
d) lfd. Nr. 6. Hinter „Wassergehalt“ ist einzufügen:
„ , Sprengpatronen M/03 ohne Detonationsbüchse.“
e) lfd. Nr. 9. Die Angaben sind zu streichen; dafür ist zu setzen:
„ 9. Fertige Patronen für Kanonen, Patronen für Kanonen mit ungeladenem Geschoß, Patronen mit geladenem Geschoß, ohne Zünder und ohne Zündladung mit sicherndem Abschlusse der Sprengladung*).“
f) lfd. Nr. 15. Die Nummer ist ganz zu streichen.
g) lfd. Nr. 18. Hinter „Torpedoausstoß“ ist hinzuzufügen:
      „ ,fertige Pistolenschlösser der Gefechtspistolen für Torpedos, Zündpatronen für Torpedos, Abzugspatronen für elektrischen Abzug, Zeitzünder, Glühzünder und Pulverpatronen für Torpedoausstoß.“
h) lfd. Nr. 19. Die Nummer ist zu streichen und dafür zu setzen:
„ 19. Fertige transport- und rohrsichere Geschoßzünder mit Sprengkapsel und Zündladungskörpern, ferner Sprengkapseln und sonstige Zündungen für brisante Sprengstoffe.“
i) lfd. Nr. 32. Die Nummer ist ganz zu streichen.
Berlin, den 2. Februar 1909.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
Schulz.