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Gesetzestext
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Titel:
Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle:
Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1901, Nr. 1, Seite 1
Fassung vom:
24. Dezember 1900
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung:
10. Januar 1901
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus:
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Quelle:
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(Nr. 2742.) Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 24. Dezember 1900.
Auf Grund des Artikels 45 der Reichsverfassung hat der Bundesrath folgende Aenderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung beschlossen:
In Nr. XLIVa ist im ersten Satze statt der Worte „innerhalb Jahresfrist“ zu setzen: „innerhalb dreier Jahre“ und im zweiten Satze statt „alljährlich“: „alle drei Jahre“.
Die Aenderung tritt sofort in Kraft.
Berlin, den 24. Dezember 1900.
Der Reichskanzler .
Graf von Bülow.