Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze über die Einführung der Gewerbeordnung in Elsaß-Lothringen. Vom 4. März 1889
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(Nr. 1850.) Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze über die Einführung der Gewerbeordnung in Elsaß-Lothringen vom 27. Februar 1888 (Reichs-Gesetzbl. S. 57). Vom 4. März 1889.
Der Reichstag hat in seiner Plenarsitzung vom 4. Februar d. J. beschlossen, dem durch die Bekanntmachung vom 22. Dezember 1888 (Reichs-Gesetzbl. S. 301) veröffentlichten Beschlusse des Bundesraths,
- betreffend Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze über die Einführung der Gewerbeordnung in Elsaß-Lothringen vom 27. Februar 1888 (Reichs-Gesetzbl. S. 57), soweit sich der Beschluß auf den §. 16 Absatz 3 der Gewerbeordnung stützt,
die Genehmigung zu ertheilen.
- Berlin, den 4. März 1889.