Bekanntmachung, betreffend Bevollmächtigte zum Bundesrath. Vom 3. April 1878
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(Nr. 1227.) Bekanntmachung, betreffend Bevollmächtigte zum Bundesrath. Vom 3. April 1878.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung ist von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg
- der Staatsrath Selkmann
- an Stelle des verstorbenen Geheimen Staatsraths Mutzenbecher zum Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden.
- Der Königlich bayerische Staatsminister der Finanzen Berr ist in Folge seiner Versetzung in den Ruhestand aus dem Bundesrath ausgeschieden.
- Berlin, den 3. April 1878.