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Bekanntmachung, betreffend Bevollmächtigte zum Bundesrath. Vom 3. April 1878

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend Bevollmächtigte zum Bundesrath.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1878, Nr. 6, Seite 11
Fassung vom: 3. April 1878
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 12. April 1878
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 1227.) Bekanntmachung, betreffend Bevollmächtigte zum Bundesrath. Vom 3. April 1878.

Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung ist von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg

der Staatsrath Selkmann
an Stelle des verstorbenen Geheimen Staatsraths Mutzenbecher zum Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden.
Der Königlich bayerische Staatsminister der Finanzen Berr ist in Folge seiner Versetzung in den Ruhestand aus dem Bundesrath ausgeschieden.
Berlin, den 3. April 1878.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Eck.