Bekanntmachung, betreffend Schaffung von Rayons sowie Erweiterung von Festungsanlagen und deren Rayons

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend Schaffung von Rayons sowie Erweiterung von Festungsanlagen und deren Rayons.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1909, Nr. 37, Seite 571
Fassung vom: 4. Juli 1909
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 10. Juli 1909
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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[571]

(Nr. 3631.) Bekanntmachung, betreffend Schaffung von Rayons sowie Erweiterung von Festungsanlagen und deren Rayons. Vom 4. Juli 1909.

Auf Grund des § 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grundeigentums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß eine Neubefestigung der Insel Borkum und eine Erweiterung der Festungsanlagen bei Thorn und Swinemünde sowie deren Rayons in Aussicht genommen ist.

Berlin, den 4. Juli 1909.
Der Reichskanzler.

Fürst von Bülow.