Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten des Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags mit dem Freistaate Salvador

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten des Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags mit dem Freistaate Salvador.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1902, Nr. 25, Seite 168
Fassung vom: 24. Mai 1902
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 24. Mai 1902
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 2868.) Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten des Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags mit dem Freistaate Salvador. Vom 24. Mai 1902.

Der Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag mit dem Freistaate Salvador vom 13. Juni 1870 (Reichs-Gesetzbl. 1872 S. 377 ff.) ist in Folge seiner Kündigung durch die Regierung von Salvador mit dem Ablaufe des gestrigen Tages außer Kraft getreten.

Berlin, den 24. Mai 1902.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
von Mühlberg.