Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten des Handels-, Schiffahrts- und Konsularvertrags zwischen dem Reiche und der Dominikanischen Republik

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Titel: Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten des Handels-, Schiffahrts- und Konsularvertrags zwischen dem Reiche und der Dominikanischen Republik.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1897, Nr. 3, Seite 5
Fassung vom: 27. Januar 1897
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 27. Januar 1897
Inkrafttreten:
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(Nr. 2357.) Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten des Handels-, Schiffahrts- und Konsularvertrags zwischen dem Reiche und der Dominikanischen Republik. Vom 27. Januar 1897.

Der zwischen dem Reiche und der Dominikanischen Republik am 30. Januar 1885 abgeschlossene Handels-, Schiffahrts- und Konsularvertrag (Reichs-Gesetzbl. 1886 S. 3 ff.) ist in Folge seiner Kündigung durch die Dominikanische Regierung mit dem Ablaufe des gestrigen Tages außer Kraft getreten.

Berlin, den 27. Januar 1897.
Der Reichskanzler.

Im Vertretung:
Freiherr von Marschall.