Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten des Handels- und Schiffahrtsvertrags zwischen dem Deutschen Reiche und der Orientalischen Republik Uruguay
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(Nr. 2408.) Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten des Handels- und Schiffahrtsvertrags zwischen dem Deutschen Reiche und der Orientalischen Republik Uruguay. Vom 31. Juli 1897.
Der zwischen dem Reiche und der Orientalischen Republik Uruguay am 20. Juni 1892 abgeschlossene Handels- und Schiffahrtsvertrag (Reichs-Gesetzbl. 1894 S. 505 ff.) tritt in Folge seiner Kündigung durch die Uruguaysche Regierung mit dem Ablaufe des heutigen Tages außer Kraft.
- Berlin, den 31. Juli 1897.