Bekanntmachung, betreffend das Erlöschen des Postvertrags zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg und Baden einerseits und der Schweiz andererseits

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend das Erlöschen des Postvertrags zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg und Baden einerseits und der Schweiz andererseits.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1900, Nr. 39, Seite 808
Fassung vom: 6. September 1900
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 13. September 1900
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 2710.) Bekanntmachung, betreffend das Erlöschen des Postvertrags zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg und Baden einerseits und der Schweiz andererseits. Vom 6. September 1900.

Der unterm 11. April 1868 zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg und Baden einerseits und der Schweiz andererseits abgeschlossene Postvertrag (Bundes-Gesetzbl. 1868 S. 481 ff.) ist in Folge Kündigung seitens der Schweiz mit Ablauf des Monats August d. J. außer Kraft getreten.

Berlin, den 6. September 1900.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
von Podbielski.