Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der Republik Liberia zur Berner internationalen Urheberrechtsübereinkunft vom 9. September 1886, sowie zu den am 4. Mai 1896 dazu getroffenen Zusatzübereinkommen

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der Republik Liberia zur Berner internationalen Urheberrechtsübereinkunft vom 9. September 1886, sowie zu den am 4. Mai 1896 dazu getroffenen Zusatzübereinkommen.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1908, Nr. 54, Seite 585
Fassung vom: 1. November 1908
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 17. November 1908
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 3532.) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der Republik Liberia zur Berner internationalen Urheberrechtsübereinkunft vom 9. September 1886, sowie zu den am 4. Mai 1896 dazu getroffenen Zusatzübereinkommen. Vom 1. November 1908.

Nach einer Mitteilung des Schweizerischen Bundesrats ist die Republik Liberia der am 9. September 1886 zu Bern geschlossenen Übereinkunft, betreffend die Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst (Reichs-Gesetzbl. 1887 S. 493 ff.), sowie den am 4. Mai 1896 in Paris zu dieser Übereinkunft getroffenen Zusatzübereinkommen, nämlich einer Zusatzakte und einer Deklaration (Reichs-Gesetzbl. 1897 S. 759 ff. und S. 769 ff.), beigetreten.

Als Tag des Beitritts ist der 16. Oktober 1908 festgesetzt worden.
Berlin, den 1. November 1908.


Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
von Koerner.