Bekanntmachung, betreffend den Beitritt des Australischen Bundes zu der internationalen Übereinkunft über Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelbfieber
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(Nr. 3613) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt des Australischen Bundes zu der internationalen Übereinkunft über Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelbfieber, vom 3. Dezember 1903 (Reichs-Gesetzbl. 1907 S. 425). Vom 26. Mal 1909.
Die Königlich Großbritannische Regierung hat der Regierung der Französischen Republik angezeigt, daß die Bestimmungen der internationalen Übereinkunft, betreffend Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelbfieber, vom 3. Dezember 1903 auf den Australischen Bund anwendbar sind.
- Berlin, den 26. Mai 1909.