Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf den 1905 in Lüttich, Görlitz und Oldenburg stattfindenden Ausstellungen

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf den 1905 in Lüttich, Görlitz und Oldenburg stattfindenden Ausstellungen.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1905, Nr. 6, Seite 33
Fassung vom: 20. Februar 1905
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 23. Februar 1905
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scans auf Commons
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(Nr. 3105.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf den 1905 in Lüttich, Görlitz und Oldenburg stattfindenden Ausstellungen. Vom 20. Februar 1905.

Der durch das Gesetz, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen, vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vorgesehene Schutz findet auf die nachbezeichneten Ausstellungen Anwendung:

1. die allgemeine und internationale Ausstellung zu Lüttich 1905;
2. die niederschlesische Gewerbe- und Industrieausstellung zu Görlitz 1905;
3. die allgemeine Industrie-, Gewerbe- und Kunstausstellung für das Großherzogtum Oldenburg zu Oldenburg 1905.
Berlin, den 20. Februar 1905.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
von Jonquières.