Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Hessischen Landesausstellung für freie und angewandte Kunst in Darmstadt 1908
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(Nr. 3454.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Hessischen Landesausstellung für freie und angewandte Kunst in Darmstadt 1908. Vom 30. April 1908.
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in diesem Jahre in Darmstadt stattfindende Hessische Landesausstellung für freie und angewandte Kunst.
- Berlin, den 30. April 1908.