Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft in Düsseldorf 1907

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft in Düsseldorf 1907.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1907, Nr. 21, Seite 237
Fassung vom: 18. Mai 1907
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 24. Mai 1907
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 3332.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft in Düsseldorf 1907. Vom 18. Mai 1907.

Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in diesem Jahre in Düsseldorf stattfindende Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft.

Berlin, den 18. Mai 1907.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Graf von Posadowsky.