Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft in Leipzig 1909

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft in Leipzig 1909.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1909, Nr. 27, Seite 445
Fassung vom: 12. Mai 1909
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 26. Mai 1909
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 3609.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft in Leipzig 1909. Vom 12. Mai 1909.

Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in diesem Jahre in Leipzig stattfindende Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft.

Berlin, den 12. Mai 1909.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
von Bethmann Hollweg.