Bekanntmachung, betreffend den internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums. Vom 26. April 1908
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(Nr. 3452.) Bekanntmachung, betreffend den internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums. Vom 26. April 1908.
Die Königlich Großbritannische Regierung hat dem Schweizerischen Bundesrat unter dem 6. April 1908 den Beitritt der Kolonie Trinidad und Tobago zu der Pariser Übereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums vom 20. März 1883 nebst Schlußprotokoll von demselben Tage und zur Brüsseler Zusatzakte vom 14. Dezember 1900 (Reichs-Gesetzbl. 1903 S. 148 ff.) angezeigt.
- Der Beitritt wird am 14. Mai 1908 in Kraft treten.
- Berlin, den 26. April 1908.