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Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der Uebereinkunft zwischen dem Reiche und Großbritannien über den Schutz der Rechte an Werken der Literatur und Kunst

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der Uebereinkunft zwischen dem Reiche und Großbritannien über den Schutz der Rechte an Werken der Literatur und Kunst.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1898, Nr. 2, Seite 4
Fassung vom: 22. Januar 1898
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 28. Januar 1898
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 2442.) Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der Uebereinkunft zwischen dem Reiche und Großbritannien über den Schutz der Rechte an Werken der Literatur und Kunst. Vom 22. Januar 1898.

Die in Gemäßheit des Zusatzartikels zur Berner Uebereinkunft, betreffend die Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, vom 9. September 1886 (Reichs-Gesetzbl. 1887 S. 493) sowie der Nummer 4 des Schlußprotokolls zu dieser Uebereinkunft aufrechterhaltene Uebereinkunft zwischen dem Reiche und Großbritannien, betreffend den gegenseitigen Schutz der Rechte an Werken der Literatur und Kunst, vom 2. Juni 1886 (Reichs-Gesetzbl. S. 237) ist, nachdem sie in Großbritannien die staatsrechtliche Wirksamkeit verloren hat, auch deutscherseits durch den am 16. Dezember 1897 erklärten Rücktritt außer Kraft gesetzt worden.

Berlin, den 22. Januar 1898.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
von Bülow.