Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 10.000.000 Mark. Vom 16. Oktober 1877

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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 10.000.000 Mark.
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1877, Nr. 38, Seite 568
Fassung vom: 16. Oktober 1877
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 19. Oktober 1877
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(Nr. 1213.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 10.000.000 Mark. Vom 16. Oktober 1877.

Auf Grund der durch §. 3 Ziffer 2 des Gesetzes, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Deutschen Reichs für das Etatsjahr 1877/78, vom 28. April d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 425) mir ertheilten Ermächtigung habe ich bestimmt, daß behufs der Beschaffung von Betriebsfonds zur Durchführung der Münzreform Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von zehn Millionen Mark, und zwar in Abschnitten von je eintausend, zehntausend, fünfzigtausend und einhunderttausend Mark (Serie XXII von 1877) ausgegeben werden.

In Gemäßheit der Bestimmungen des zweiten Absatzes des §. 6 des erwähnten Gesetzes habe ich ferner angeordnet, daß diese Schatzanweisungen als unverzinsliche ausgefertigt werden. Die Dauer ihrer Umlaufszeit ist auf vier Monate, vom 10. September 1877 bis zum 10. Januar 1878 festgesetzt.

Die Reichsschuldenverwaltung ist wegen Ausfertigung der Schatzanweisungen mit näherer Anweisung versehen worden.

Berlin, den 16. Oktober 1877.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Hofmann.