Bekanntmachung, betreffend die Benennung der innerhalb des Preußischen Jadegebiets in der Gründung begriffenen Stadt, zu deren Bezirk der Kriegshafen an der Jade gehört

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Bekanntmachung, betreffend die Benennung der innerhalb des Preußischen Jadegebiets in der Gründung begriffenen Stadt, zu deren Bezirk der Kriegshafen an der Jade gehört.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1869, Nr. 30, Seite 375
Fassung vom: 27. Mai 1869
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 16. Juli 1869
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[375]


(Nr. 326.) Bekanntmachung, betreffend die Benennung der innerhalb des Preußischen Jadegebiets in der Gründung begriffenen Stadt, zu deren Bezirk der Kriegshafen an der Jade gehört.

Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, der innerhalb des Preußischen Jadegebiets in der Gründung begriffenen Stadt, zu deren Bezirk der Kriegshafen an der Jade gehört, durch Allerhöchsten Erlaß vom 27. Mai d. J. den Namen „Wilhelmshaven“ beizulegen.

Der Kanzler des Norddeutschen Bundes.

Gr. v. Bismarck-Schönhausen.