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Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 20. Februar 1871

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe.
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1871, Nr. 7, Seite 31 - 34
Fassung vom: 20. Februar 1871
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 22. Februar 1871
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 615.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 20. Februar 1871.

Auf Grund des Artikels 6. der Verfassung des Deutschen Reichs sind zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden, und zwar:

von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen:
der Bundeskanzler Graf v. Bismarck-Schönhausen,
der Staats- und Kriegsminister, General der Infanterie v. Roon, [32]
der Staats- und Justizminister Dr. Leonhardt,
der Staats- und Finanzminister Camphausen,
der Staatsminister und Präsident des Bundeskanzler-Amts Delbrück,
der Vizeadmiral Jachmann,
der Präsident der Seehandlung Guenther,
der Ministerialdirektor, Wirkliche Geheime Legationsrath v. Philipsborn,
der Generaldirektor der indirekten Steuern, Wirkliche Geheime Ober-Finanzrath Hasselbach,
der Ministerialdirektor, Wirkliche Geheime Ober-Regierungsrath Moser,
der Ministerialdirektor, Ober-Baudirektor Weishaupt,
der Geheime Ober-Regierungsrath Dr. v. Nathusius,
der General-Postdirektor Stephan,
der Generalmajor Klotz,
der Unter-Staatssekretair, Wirkliche Geheime Ober-Regierungsrath Bitter,
der Geheime Ober-Justizrath Dr. Falk;
von Seiner Majestät dem Könige von Bayern:
der Staatsminister der Finanzen v. Pfretzschner,
der Staatsminister des Handels und der öffentlichen Arbeiten v. Schlör,
der Staatsminister der Justiz und des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten v. Lutz,
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsrath Freiherr Pergler v.Perglas,
der Ministerialrath Berr,
der Oberst des General-Quartiermeisterstabes Fries;
von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen:
der Staatsminister der Finanzen und der auswärtigen Angelegenheiten Freiherr v. Friesen,
der Appellationsgerichts-Präsident Klemm,
der Geheime Regierungsrath Schmalz,
der Major Freiherr v. Holleben;
von Seiner Majestät dem Könige von Württemberg:
der Justizminister v. Mittnacht,
der Minister des Innern v. Scheurlen,
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legationsrath Freiherr v. Spitzemberg,
der Ober-Finanzrath Riecke;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden:
der Präsident des Staatsministeriums und Staatsminister des Innern Dr. Jolly,[33]
der Präsident des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten v. Freydorf,
der Ministerialrath Eisenlohr;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legationsrath Hofmann,
der Geheime Ober-Steuerrath Ewald,
der Ober-Steuerrath Göring;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsminister v. Bülow,
der Ober-Zolldirektor Oldenburg;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-Weimar-Eisenach:
der Geheime Staatsrath Dr. Stichling;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsminister v. Bülow;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg:
der Staatsminister v. Rössing;
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Braunschweig und Lüneburg:
der Staatsminister v. Campe,
der Ministerresident, Geheimrath v. Liebe;
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Meiningen und Hildburghausen:
der Staatsminister, Wirkliche Geheime Rath Freiherr v. Krosigk;
von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Altenburg:
der Staatsminister v. Gerstenberg Zech;
von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Koburg und Gotha:
der Staatsminister, Wirkliche Geheime Rath Freiherr v. Seebach;
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Anhalt:
der Staatsminister v. Larisch; [34]
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Rudolstadt:
der Staatsminister v. Bertrab;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Sondershausen:
der Staatsrath und Kammerherr v. Wolffersdorff;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont:
der Landesdirektor v. Flottwell;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer Linie:
der Regierungspräsident Meusel;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß jüngerer Linie:
der Staatsminister v. Harbou;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schaumburg-Lippe:
der Geheime Regierungsrath Höcker;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe:
der Präsident des Kabinetsministeriums Heldman;
von dem Senate der freien und Hansestadt Lübeck:
der Ministerresident Dr. Krüger;
von dem Senate der freien Hansestadt Bremen:
der Senator Gildemeister;
von dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg:
der Bürgermeister Dr. Kirchenpauer.
Diese Ernennungen werden hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 20. Februar 1871.
Der Bundeskanzler.

In Vertretung:
Delbrück.