Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins. Vom 18. Februar 1870
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(Nr. 419.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins. Vom 18. Februar 1870.
In Verfolg der Bekanntmachung vom 8. Mai v. J. (Bundesgesetzbl. S. 133.) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund des Artikels 8. §§. 1. und 2. des Vertrages zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen vom 8. Juli 1867.
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin:
- an Stelle des Staatsrathes v. Müller der Ober-Zolldirektor Oldenburg
zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins ernannt worden ist.
- Berlin, den 18. Februar 1870.