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Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 3. Dezember 1868

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1868, Nr. 34, Seite 567
Fassung vom: 3. Dezember 1868
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 29. Dezember 1868
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 203.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 3. Dezember 1868.

In Verfolg der Bekanntmachung vom 28. Februar d. J. (Bundesgesetzbl. S. 11.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund

von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont:

an Stelle des Geheimen Regierungsraths Klapp

der Landesdirektor v. Flottwell

zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden ist.

Berlin, den 3. Dezember 1868.
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes.

Gr. v. Bismarck-Schönhausen.