Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 3. Dezember 1868
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(Nr. 203.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 3. Dezember 1868.
In Verfolg der Bekanntmachung vom 28. Februar d. J. (Bundesgesetzbl. S. 11.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont:
an Stelle des Geheimen Regierungsraths Klapp
- der Landesdirektor v. Flottwell
zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden ist.
- Berlin, den 3. Dezember 1868.