Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Zollvereins. Vom 18. November 1869
Erscheinungsbild
[683]
(Nr. 376.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Zollvereins. Vom 18. November 1869.
In Verfolg der Bekanntmachungen vom 8. Mai d. J. (Bundesgesetzbl. S. 130. und 133.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund, beziehungsweise des Artikels 8. §§. 1. und 2. des Vertrages zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen vom 8. Juli 1867.
- von Seiner Majestät dem Könige von Preußen:
- der Staats- und Finanzminister Camphausen
zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes und zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins ernannt worden ist.
- Berlin, den 18. November 1869.