Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 23. November 1868
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(Nr. 196.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 23. November 1868.
In Verfolg der Bekanntmachung vom 28. Februar d. J. (Bundesgesetzbl. S. 11.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungsurkunde für den Norddeutschen Bund
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten von Lippe:
an Stelle des Kabinetsministers v. Oheimb
- der Präsident und zeitige Vorstand des Kabinetsministeriums Heldman,
- von dem Senate der freien und Hansestadt Lübeck:
an Stelle des Senators Dr. Curtius
- der Lübeckische Ministerresident am Königlich Preußischen Hofe, Dr. Krüger,
zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden sind.
- Varzin, den 23. November 1868.