Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Festungsanlagen und der Rayons für den Kieler Hafen
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(Nr. 2721.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Festungsanlagen und der Rayons für den Kieler Hafen. Vom 8. Oktober 1900.
Auf Grund des §. 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grundeigenthums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß für den Kieler Hafen eine Erweiterung der Festungsanlagen und hiermit im Zusammenhang auch eine Erweiterung der Rayons in Aussicht genommen ist.
- Berlin, den 8. Oktober 1900.