(Nr. 3719.) Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika. Vom 7. Februar 1910.
Auf Grund des vorstehenden Gesetzes hat der Bundesrat beschlossen, daß auf die Erzeugnisse der Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. d. M. bis auf weiteres die in den geltenden Handelsverträgen zugestandenen Zollsätze anzuwenden sind.