Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika. Vom 7. Februar 1910

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
korrigiert
Titel: Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1910, Nr. 4, Seite 388
Fassung vom: 7. Februar 1910
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 7. Februar 1910
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]


[388]

(Nr. 3719.) Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika. Vom 7. Februar 1910.

Auf Grund des vorstehenden Gesetzes hat der Bundesrat beschlossen, daß auf die Erzeugnisse der Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. d. M. bis auf weiteres die in den geltenden Handelsverträgen zugestandenen Zollsätze anzuwenden sind.

Berlin, den 7. Februar 1910.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Delbrück.