Bekanntmachung, betreffend die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden Italiens und der Schweiz zu den Abkommen über das internationale Privatrecht
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(Nr. 3163) Bekanntmachung, betreffend die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden Italiens und der Schweiz zu den am 12. Juni 1902 im Haag abgeschlossenen Abkommen über das internationale Privatrecht. Vom 9. August 1905.
Die am 12. Juni 1902 im Haag abgeschlossenen drei Abkommen über das internationale Privatrecht (Reichs-Gesetzbl. 1904 S. 221, S. 231, S. 240) nämlich:
- 1. Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze auf dem Gebiete der Eheschließung,
- 2. Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze und der Gerichtsbarkeit auf dem Gebiete der Ehescheidung und der Trennung von Tisch und Bett,
- 3. Abkommen zur Regelung der Vormundschaft über Minderjährige,
von denen die zu 1 und zu 2 bezeichneten von den in der Bekanntmachung vom 24. Juni 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 249) aufgeführten Staaten ratifiziert worden sind und das zu 3 bezeichnete Abkommen außer von diesen Staaten laut Bekanntmachung vom 17. Juli 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 307) auch von Spanien ratifiziert worden ist, sind sämtlich auch von Italien und der Schweiz ratifiziert worden. Die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden ist am 17. Juli 1905 im Haag erfolgt.
- Berlin, den 9. August 1905.