Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des über die Beglaubigung öffentlicher Urkunden zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz unterzeichneten Vertrags, sowie die Änderung des dem Vertrage beigefügten Verzeichnisses
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(Nr. 3356.) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des über die Beglaubigung öffentlicher Urkunden am 14. Februar 1907 zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz unterzeichneten Vertrags und die Auswechselung der Ratifikationsurkunden, sowie die Änderung des dem Vertrage beigefügten Verzeichnisses von obersten und höheren Verwaltungsbehörden. Vom 19. Juli 1907.
Der vorstehend abgedruckte Vertrag zwischen dem Reiche und der Schweiz, betreffend die Beglaubigung öffentlicher Urkunden, ist ratifiziert worden. Die Auswechselung der Ratifikationsurkunden hat am 16. Juli 1907 in Berlin statt, gefunden.
- Das dem Vertrage beigefügte Verzeichnis wird im beiderseitigen Einverständnisse gemäß Artikel 2 Abs. 2 des Vertrags dahin abgeändert, daß in dem Abschnitte „Deutsches Reich“ unter B „Behörden der Bundesstaaten“ zu XIII „Herzogtum Sachsen-Altenburg“ statt: „Das Ministerium“ zu lesen ist: „Das Staatsministerium“ und daß in dem Abschnitte „Die Schweiz“ unter B [415] „Kantonale Behörden“ bei „Kanton Unterwalden ob dem Wald“ statt: „Die Staatskanzlei und Landammannamt“ zu lesen ist: „Die Staatskanzlei und das Landammannamt“.
- Berlin, den 19. Juli 1907.