Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des Friedensvertrags zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland andererseits und des Deutsch-Russischen Zusatzvertrags zu dem Friedensvertrage

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 3./7. März 1918 in Brest-Litowsk und Bukarest unterzeichneten Friedensvertrags zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland andererseits und des am 3./7. März 1918 in Brest-Litowsk und Bukarest unterzeichneten Deutsch-Russischen Zusatzvertrags zu dem Friedensvertrage.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1918, Nr. 77, Seite 654
Fassung vom: 7. Juni 1918
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 11. Juni 1918
Inkrafttreten:
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(Nr. 6356)

Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 3./7. März 1918 in Brest-Litowsk und Bukarest unterzeichneten Friedensvertrags zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland andererseits und des am 3./7. März 1918 in Brest-Litowsk und Bukarest unterzeichneten Deutsch-Russischen Zusatzvertrags zu dem Friedensvertrage. Vom 7. Juni 1918.
Die vorstehend abgedruckten, am 3./7. März 1918 Brest-Litowsk und Bukarest unterzeichneten Verträge, nämlich:
1. Friedensvertrag zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland andererseits,
2. Deutsch-Russischer Zusatzvertrag zu dem Friedensvertrage zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland andererseits
sind ratifiziert worden. Der Austausch der Ratifikationsurkunden ist am 29. März 1918 in Berlin erfolgt.
Berlin, den 7. Juni 1918.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
von Kühlmann.