Bekanntmachung, betreffend die Reichs-Hauptkasse
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Reichs-Hauptkasse
Der Reichskanzler.
Fürst v. Bismarck.
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[126]
(Nr. 650.) Bekanntmachung, betreffend die Reichs-Hauptkasse. Vom 1. Juni 1871.
Die Generalkasse des Norddeutschen Bundes, welche gegenwärtig die Central-Kassengeschäfte für das Deutsche Reich wahrzunehmen hat, wird künftig die Benennung
führen.
- Berlin, den 1. Juni 1871.