Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 13. März 1903
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(Nr. 2929.) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 13. März 1903.
Die in der Bekanntmachung vom 7. Dezember v. J. (Reichs-Gesetzbl. von 1902 S. 294) veröffentlichte Anhang zur Anlage B der Eisenbahn-Verkehrsordnung findet, nachdem die Großherzoglich Luxemburgische Regierung auf Grund der mit ihr getroffenen Vereinbarung (Reichs-Gesetzbl. von 1893 S. 189) zugestimmt hat, auch im deutsch-luxemburgischen Wechselverkehr Anwendung.
- Berlin, den 13. März 1903.