Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 15. April 1903

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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs.
Abkürzung:
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Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1903, Nr. 18, Seite 198
Fassung vom: 15. April 1903
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 20. April 1903
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(Nr. 2951.) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 15. April 1903.

Die in der Bekanntmachung vom 2. Februar d. J. (Reichs-Gesetzbl. von 1903 S. 6) veröffentlichten Änderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung finden, nachdem die Großherzoglich Luxemburgische Regierung auf Grund der mit ihr getroffenen Vereinbarung (Reichs-Gesetzbl. von 1893 S. 189) zugestimmt hat, auch im deutsch-luxemburgischen Wechselverkehr Anwendung.

Berlin, den 15. April 1903.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Graf von Posadowsky.