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Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 30. September 1899

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1899, Nr. 40, Seite 555
Fassung vom: 30. September 1899
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 6. Oktober 1899
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 2618.) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 30. September 1899.

Die in der Bekanntmachung vom 8. Juli d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 370 ff.) veröffentlichten Aenderungen der Anlage B zur Verkehrs-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands finden, nachdem die Großherzoglich luxemburgische Regierung auf Grund der mit ihr getroffenen Vereinbarung (Reichs-Gesetzbl. von 1893 S. 189) ihnen zugestimmt hat, auch im deutsch-luxemburgischen Wechselverkehr Anwendung.

Berlin, den 30. September 1899.
Der Reichskanzler.

Fürst zu Hohenlohe.