Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 6. Juli 1899
Erscheinungsbild
[367]
(Nr. 2598.) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 6. Juli 1899.
Die in der Bekanntmachung vom 17. April d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 265) veröffentlichte Aenderung der Anlage B zur Verkehrs-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands findet, nachdem die Großherzoglich luxemburgische Regierung auf Grund der mit ihr getroffenen Vereinbarung (Reichs-Gesetzbl. von 1893 S. 189) ihr zugestimmt hat, auch im deutsch-luxemburgischen Wechselverkehr Anwendung.
- Berlin, den 6. Juli 1899.