Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 11. Dezember 1903
Erscheinungsbild
[311]
(Nr. 3003.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 11. Dezember 1903.
Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (VIII. Ausgabe 1903, Reichs-Gesetzbl. von 1903 S. 125), ist wie folgt abgeändert worden:
- Unter „Österreich und Ungarn. I. Im Reichsrate vertretene Königreiche und Länder (einschließlich Liechtenstein).“ ist in Nr. 1a nachgetragen:
- γ) Spalato−Sinj;
- und in Nr. 17 hat die lit. h folgende Fassung erhalten:
- h) Überetscherbahn (Lokalbahn Bozen−Kaltern und die elektrisch betriebene Kleinbahn Kaltern−Mendel [Mendelbahn]).
- Berlin, den 11. Dezember 1903.