Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 12. Juni 1905
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(Nr. 3142.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 12. Juni 1905.
Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom Januar 1905, Reichs-Gesetzbl. von 1905, S. 157), ist, wie folgt, geändert worden:
- Unter „Österreich und Ungarn. II. Ungarn.“ ist mit Wirkung vom 3. Juni d. J. als Nr. 11a neu aufgenommen:
- 11a. Budapester Lokalbahnen und die im Betriebe derselben stehende Linie Haraszti−Ráczkeve.
- Unter „Österreich und Ungarn. II. Ungarn.“ ist mit Wirkung vom 3. Juni d. J. als Nr. 11a neu aufgenommen:
- Berlin, den 12. Juni 1905.