Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 18. September 1907
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(Nr. 3380.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 18. September 1907.
Die in der Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom Januar 1907, Reichs-Gesetzbl. 1907 S. 41 ff.), unter „II. Ungarn.“, Nr. 8 und 11, aufgeführten schmalspurigen Lokalbahnen
- Nagy-Károly–Somkut und
- Szatmár–Erdöd
sind am 1. Januar 1907 in den Betrieb der Königlich Ungarischen Staatseisenbahnen (Nr. 1) übergegangen und daher als selbständige Unternehmungen gestrichen worden.
- Berlin, den 18. September 1907.