Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 25. April 1905
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(Nr. 3127.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 25. April 1905.
Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom Januar 1905, Reichs-Gesetzbl. von 1905 S. 157), ist, wie folgt, geändert worden:
- Unter „Italien“ A. Ziffer 4 ist nachgetragen:
- l) Ferrara−Copparo.
- Berlin, den 25. April 1905.