Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 26. Juli 1905

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Titel: Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste.
Abkürzung:
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1905, Nr. 35, Seite 711
Fassung vom: 26. Juli 1905
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 29. Juli 1905
Inkrafttreten:
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(Nr. 3159.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 26. Juli 1905.

Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom Januar 1905, Reichs-Gesetzbl. S. 157), ist unter Deutschland. B., wie folgt, geändert worden:

1. Hinter Ziffer 97 ist nachgetragen:
97a. Die von der Herby−Czenstochauer Eisenbahn betriebene Strecke von der russisch-deutschen Grenze bei Herby bis Preußisch-Herby.
2. An Stelle der Ziffer 103 ist gesetzt:
Die von der Böhmischen Nordbahn betriebenen Strecken von der österreichisch-deutschen Grenze:
103. bei Ebersbach bis Ebersbach.
103a. bei Sebnitz bis Sebnitz.
Berlin, den 26. Juli 1905.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
von Misani.