Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 28. Juli 1906
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(Nr. 3269.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 28. Juli 1906.
Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom Januar 1906, Reichs-Gesetzbl. S. 403), ist wie folgt geändert worden:
- Unter „Österreich und Ungarn I. A“ ist die als Ziffer 6 aufgeführte Bozen–Meraner Eisenbahn, die am 1. d. M. in den Betrieb der K. K. Österreichischen Staatsbahnen übergegangen ist, gestrichen worden. Die folgenden Ziffern 7 bis 60 sind in 6 bis 59 geändert.
- Berlin, den 28. Juli 1906.