Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 5. Januar 1909
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(Nr. 3559.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 5. Januar 1909.
Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom Januar 1908, Reichs-Gesetzbl. 1908 S. 39 ff.), ist, wie folgt, geändert worden:
- In der Abteilung
Österreich und Ungarn.
[Bearbeiten]- ist die Ziffer 9 „Schmalspurige Lokalbahn Segesvár–Szentágota“ gestrichen.
- Diese Bahn ist am 1. September 1908 in den Betrieb der Königlich Ungarischen Staatseisenbahnen übernommen worden, die Strecke bleibt daher dem Internationalen Übereinkommen unterstellt.
- Berlin, den 5. Januar 1909.