Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 24. Januar 1903

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Titel: Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1903, Nr. 2, Seite 3
Fassung vom: 24. Januar 1903
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 2. Februar 1903
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 2919.) Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 24. Januar 1903.

In der Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (VII. Ausgabe von 1901, Reichs-Gesetzbl. von 1901 S. 17), ist unter Dänemark. A. Von dänischen Verwaltungen betriebene Strecken. bei Nr. 2 nachgetragen worden:

c) Soró–Vedde.
Berlin, den 24. Januar 1903.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
Schulz.