Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 20. Oktober 1902

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Titel: Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste.
Abkürzung:
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1902, Nr. 42, Seite 268
Fassung vom: 20. Oktober 1902
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 22. Oktober 1902
Inkrafttreten:
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(Nr. 2899.) Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 20. Oktober 1902.

In der Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das internationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (VII. Ausgabe von 1901, Reichs-Gesetzbl. von 1901 S. 17), ist unter Rußland. B. Von Privatverwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken mit Wirkung vom 25. Oktober d. J. nachgetragen worden:

26c. Die Lokalbahn Nowozybkow.
Berlin, den 20. Oktober 1902.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
Schulz.