Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 12. Juli 1884

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Titel: Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen.
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1884, Nr. 20, Seite 118
Fassung vom: 12. Juli 1884
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 16. Juli 1884
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(Nr. 1556.) Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 12. Juli 1884.

Auf Grund des §. 16 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich (Reichs-Gesetzbl. 1883 S. 177) hat der Bundesrath, vorbehaltlich der Genehmigung des Reichstags, beschlossen, in das Verzeichniß der einer besonderen Genehmigung bedürfenden Anlagen (§. 16 cit.)

die Fabriken, in welchen Röhren aus Blech durch Vernieten hergestellt werden, sowie die Anlagen zur Erbauung eiserner Schiffe, zur Herstellung eiserner Brücken oder sonstiger eiserner Baukonstruktionen

aufzunehmen.

Berlin, den 12. Juli 1884.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
Bosse.