Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 26. Juli 1881
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(Nr. 1443.) Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 26. Juli 1881.
Auf Grund des §. 16 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 (Bundes-Gesetzbl. S. 245) hat der Bundesrath, vorbehaltlich der Genehmigung des nächstfolgenden Reichstags, beschlossen, das in diesem §. 16 enthaltene Verzeichniß konzessionspflichtiger Anlagen
- auf Kalifabriken und Anstalten zum Imprägniren von Holz mit erhitzten Theerölen
auszudehnen.
- Berlin, den 26. Juli 1881.