Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 31. Januar 1885

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1885, Nr. 3, Seite 8
Fassung vom: 31. Januar 1885
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 4. Februar 1885
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[8]


(Nr. 1581.) Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 31. Januar 1885.

Auf Grund des §. 16 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich (Reichs-Gesetzbl. 1883 S. 177) hat der Bundesrath, vorbehaltlich der Genehmigung des Reichstags, beschlossen, in das Verzeichniß der genehmigungspflichtigen gewerblichen Anlagen (§. 16 a. a. O.)

die Anlagen zur Destillation oder zur Verarbeitung von Theer und von Theerwasser

aufzunehmen.

Berlin, den 31. Januar 1885
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
von Boetticher.