Bekanntmachung, betreffend eine VII. Ausgabe der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste

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Titel: Bekanntmachung, betreffend eine VII. Ausgabe der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste.
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Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1901, Nr. 8, Seite 17–36
Fassung vom: 11. März 1901
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Bekanntmachung: 19. März 1901
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(Nr. 2749.) Bekanntmachung, betreffend eine VII. Ausgabe der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 11. März 1901.

Die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 beigefügte Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche dieses Uebereinkommen Anwendung findet (VI. Ausgabe vom 1. Januar 1900, Reichs-Gesetzbl. von 1900 S. 11), ist unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Aenderungen in der nachstehenden, vom Zentralamte für den internationalen Eisenbahntransport mitgetheilten Fassung neu aufgestellt worden:

Liste der Eisenbahnstrecken,
auf welche
das internationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet.
(VII. Ausgabe 1901.)

Deutschland.

A. Von deutschen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.

I. Staats- und unter Staatsverwaltung stehende Eisenbahnen.

1. Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen.
2. Militär-Eisenbahn.
3. Königlich preußische Staatseisenbahnen – einschließlich der gemeinschaftlich mit ihnen betriebenen Großherzoglich hessischen Staatseisenbahnen – sowie die unter preußischer Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen, mit Ausschluß:
a) der Oberschlesischen schmalspurigen Zweigbahn. [18]
4. Königlich bayerische Staatseisenbahnen nebst den von ihnen betriebenen Lokalbahnen Augsburg–Haunstetten und Lam–Koetzting, jedoch mit Ausschluß der Lokalbahnen:
b) Augsburg–Göggingen–Pfersee,
c) Augsburger Lokalbahn.
5. Königlich sächsische Staatseisenbahnen und die unter Staatsverwaltung stehenden sächsischen Privateisenbahnen.
6. Königlich württembergische Staatseisenbahnen.
7. Großherzoglich badische Staatseisenbahnen und die unter Staatsverwaltung stehenden badischen Privateisenbahnen.
8. Main-Neckar-Eisenbahn nebst den von ihr betriebenen Großherzoglich hessischen Nebenbahnstrecken.
9. Großherzoglich mecklenburgische Staatseisenbahnen, mit Ausschluß:
d) der Doberan–Heiligendammer Eisenbahn.
10. Großherzoglich oldenburgische Staatseisenbahnen, mit Ausschluß:
e) der Ocholt–Westersteder Eisenbahn.

II. Privateisenbahnen unter eigener Verwaltung.

11. Achern–Ottenhöfener Nebenbahn.
12. Alt-Damm–Kolberger Eisenbahn.
13. Altona–Kaltenkirchener Eisenbahn.
14. Bad Aibling–Feilnbacher Lokalbahn.
15. Die von der Badischen Lokal-Eisenbahn-Gesellschaft betriebenen Nebenbahnen:
a) Albthalbahn,
b) Bruchsal–Hilsbach–Menzingener Nebenbahn und
c) Bühlerthalbahn.
16. Bentheimer Kreisbahn.
17. Braunschweigische Landeseisenbahn.
18. Breslau–Warschauer Eisenbahn.
19. Brölthal-Eisenbahn.
20. Cöln–Bonner Kreisbahnen.
21. Cronberger Eisenbahn.
22. Dahme–Uckroer Eisenbahn.
23. Deggendorf–Mettener Eisenbahn.
24. Dessau–Wörlitzer Eisenbahn.
25. Dortmund–Gronau–Enscheder Eisenbahn.
26. Eckernförde–Kappelner Schmalspurbahn.
27. Eisern–Siegener Eisenbahn.
28. Ermsthalbahn (Metzingen–Urach).
29. Eutin–Lübecker Eisenbahn.
30. Flensburg–Kappelner Eisenbahn.
31. Frankfurter Verbindungsbahn (Frankfurt a. M.).
32. Fürth–Zirndorf–Cadolzburger Eisenbahn. [19]
33. Georgs-Marienhütte-Eisenbahn.
34. Gernrode–Harzgeroder Eisenbahn.
35. Gotteszell–Viechtacher Eisenbahn.
36. Greifswald–Grimmener Eisenbahn.
37. Halberstadt–Blankenburger Eisenbahn.
38. Haltingen–Kanderner Nebenbahn.
39. Hansdorf–Priebuser Nebenbahn.
40. Hildesheim–Peiner Kreiseisenbahn.
41. Hoyaer Eisenbahn (Hoya–Eystrup).
42. Kahl–Schoellkrippener Lokalbahn.
43. Kaysersberger Thalbahn, einschließlich der Bahn Colmar–Winzenheim.
44. Kerkerbachbahn.
45. Kiel–Eckernförde–Flensburger Eisenbahn.
46. Königsberg–Cranzer Eisenbahn.
47. Krefelder Eisenbahn.
48. Kreis Altenaer Schmalspurbahn.
49. Kremmen–Neu-Ruppin–Wittstocker Eisenbahn.
50. Krozingen–Staufen–Sulzberger Nebenbahn.
51. Lahrer Straßenbahn.
52. Lausitzer Eisenbahn (Rauscha–Freiwaldau; Muskau–Teuplitz–Sommerfeld).
53. Liegnitz–Rawitscher Eisenbahn.
54. Lübeck–Büchener und Lübeck–Hamburger Eisenbahn.
55. Ludwigs-Eisenbahn (Nürnberg–Fürth).
56. Marienburg–Mlawkaer Eisenbahn.
57. Markt Oberdorf–Füssener Eisenbahn.
58. Meckenbeuren–Tettnanger Nebenbahn.
59. Mecklenburgische Friedrich Wilhelm-Eisenbahn.
60. Meppen–Haselünner Eisenbahn.
61. [1]Möckmühl–Dörzbacher Nebenbahn.
62. Mühlhausen–Ebelebener Eisenbahn.
63. München–Wolfratshausen–Bichler Eisenbahn.
64. Murnau–Garmisch-Partenkirchener Eisenbahn.
65. [1]Nauendorf–Gerlebogker Eisenbahn.
66. Neubrandenburg–Friedländer Eisenbahn.
67. Neuhaldenslebener Eisenbahn.
68. Neustadt–Gogoliner Eisenbahn.
69. Niederlausitzer Eisenbahn.
70. Nordhausen–Wernigeroder Eisenbahn.
71. [1]Nürtingen–Neuffener Eisenbahn.
72. Oschersleben–Schöninger Eisenbahn.
73. Osterwieck–Wasserlebener Eisenbahn. [20]
74. Ostpreußische Südbahn, einschließlich der Fischhausen–Palmnickener Eisenbahn.
75. Ostrowo–Skalmierzycer Kreiseisenbahn.
76. Paulinenaue–Neu-Ruppiner Eisenbahn.
77. Peine–Ilseder Eisenbahn.
78. Pfälzische Eisenbahnen.
79. Prignitzer Eisenbahn.
80. Rhein–Ettenheimmünsterer Lokalbahn.
81. Rhene–Diemelthal-Eisenbahn (Bredelar–Martenberg).
82. Rinteln–Stadthagener Eisenbahn.
83. Röthenbach b. L.–Weiler Eisenbahn.
84. Schaftlach–Gmunder Eisenbahn.
85. Sonthofen–Oberstdorfer Eisenbahn.
86. Stadtamhof–Donaustaufer Lokalbahn.
87. Stargard–Cüstriner Eisenbahn, einschließlich der Glasow–Berlinchener Eisenbahn.
88. Stendal–Tangermünder Eisenbahn.
89. [1]Stralsund–Tribseer Eisenbahn.
90. Straßburger Straßenbahnen.
91. Die von der Süddeutschen Eisenbahn-Gesellschaft betriebenen Nebenbahnen:
a) Bregthalbahn (Furtwangen–Hüfingen),
b) Kaiserstuhlbahn,
c) Mannheim–Weinheim–Heidelberg–Mannheimer Eisenbahn,
d) Osthofen–Westhofener Eisenbahn,
e) Reinheim–Reichelsheimer Eisenbahn,
f) Sprendlingen–Fürfelder Eisenbahn,
g) Worms–Offsteiner Eisenbahn und
h) Zell–Todtnauer Eisenbahn.
92. Süd-Harz-Eisenbahn.
93. [1]Teutoburger Wald-Eisenbahn
94. Die unter der Betriebsverwaltung thüringischer Nebenbahnen stehenden Linien:
a) Arnstadt–Ichtershausener Eisenbahn,
b) Eisenberg–Crossener Eisenbahn,
c) Hohenebra–Ebelebener Eisenbahn und
d) Ilmenau–Großbreitenbacher Eisenbahn und
e) Ruhlaer Eisenbahn (Wutha–Ruhla).
95. Türkheim–Wörishofener Lokalbahn.
96. [1]Vorwohle–Emmerthaler Eisenbahn.
97. Westfälische Landeseisenbahn.
98. Wittenberge–Perleberger Eisenbahn.
99. Zschipkau–Finsterwalder Eisenbahn. [21]

B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb außerdeutscher Eisenbahnverwaltungen befinden.

I. Russischer Verwaltungen.

100. Die von der St. Petersburg–Warschauer Eisenbahn betriebene Strecke von der russisch-deutschen Grenze bei Eydtkuhnen bis Eydtkuhnen.
101. Die von den Süd-West-Bahnen betriebene Strecke von der russisch-deutschen Grenze bei Prostken bis Prostken.
102. Die von den Weichselbahnen betriebene Strecke von der russisch-deutschen Grenze bei Illowo bis Illowo.

II. Oesterreichischer Verwaltungen.

103. Die von der Kaiser Ferdinands-Nordbahn betriebene Strecke von der österreichisch-deutschen Grenze bei Myslowitz bis Myslowitz.
104. Die von der Oesterreichischen Nordwestbahn betriebene Strecke von der österreichisch-deutschen Grenze bei Wichtstadtl bis Mittelwalde.
105. Die von der Oesterreichisch-Ungarischen Staatseisenbahn-Gesellschaft betriebene Strecke von der österreichisch-deutschen Grenze bei Mittelsteine bis Mittelsteine.

Die von der Süd-Norddeutschen Verbindungsbahn betriebenen Strecken von der österreichisch-deutschen Grenze:

106. bei Liebau bis Liebau.
107. bei Seidenberg bis Seidenberg.
108. Die von der Böhmischen Nordbahn betriebene Strecke von der österreichisch-deutschen Grenze bei Ebersbach bis Ebersbach.

Die von der Buschtěhrader Eisenbahn betriebenen Strecken von der österreichisch-deutschen Grenze:

109. bei Reitzenhain bis Reitzenhain.
110. bei Klingenthal bis Klingenthal.

Die von den K. K. österreichischen Staatsbahnen betriebenen Strecken von der österreichisch-deutschen Grenze:

111. bei Hennersdorf bis Ziegenhals.
112. bei Niklasdorf bis Ziegenhals.
113. bei Heinersdorf bis Heinersdorf.
114. bei Furth i. W. bis Furth i. W.
115. bei Passau bis Passau.
116. bei Braunau bis Simbach.
117. bei Lochau bis Lindau.

III. Schweizerischer Verwaltungen.

Die von der Schweizerischen Nordostbahn betriebenen Strecken von der schweizerisch-deutschen Grenze:

118. bei Konstanz bis Konstanz. [22]
119. bei Rielasingen bis Singen.
120. bei Waldshut bis Waldshut.
121. bei Lottstetten bis zur deutsch-schweizerischen Grenze bei Altenburg-Rheinau.

IV. Französischer Verwaltungen.

Die den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen gehörigen, von der Französischen Ostbahn mitbetriebenen Strecken von der französisch-deutschen Grenze:

122. bei Altmünsterol bis Altmünsterol.
123. bei Avricourt bis Deutsch-Avricourt.
124. bei Chambrey bis Chambrey.
125. bei Novéant bis Novéant.
126. bei Amanweiler bis Amanweiler.
127. bei Fentsch bis Fentsch.

V. Niederländischer Verwaltungen.

128. Die von der Nord-Brabant-Deutschen Bahn betriebene Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei Gennep bis Wesel.
129. Die von der Holländischen Eisenbahn-Gesellschaft betriebene und von der Gesellschaft zum Betriebe von niederländischen Staatseisenbahnen mitbetriebene Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei Cranenburg bis Cleve.
130. Die von der Gesellschaft zum Betriebe von niederländischen Staatseisenbahnen betriebenen Strecken von der niederländisch-deutschen Grenze:
a) bei Elten bis Welle,
b) bei Herzogenrath bis Herzogenrath,
c) bei Aachen bis Aachen,[2]
d) bei Dalheim bis Dalheim.[3]
131. Die von der Gesellschaft zum Betriebe von niederländischen Staatseisenbahnen betriebenen und von der Holländischen Eisenbahn-Gesellschaft mitbetriebenen Strecken von der niederländisch-deutschen Grenze:
a) bei Elten bis Emmerich,
b) bei Gronau bis Gronau.
132. Die von der Holländischen Eisenbahn-Gesellschaft betriebene und von der Gesellschaft zum Betriebe von niederländischen Staatseisenbahnen mitbetriebene [23] Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei Gildehaus bis Salzbergen.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von deutschen Verwaltungen im Auslande betrieben werden, ist zu vergleichen:
Oesterreich, Ziffer 28 bis und mit 49.
Dänemark, Ziffer 3.
Frankreich, Ziffer 19, 20, 21, 22, 23, 24.
Luxemburg, Ziffer 2, 3.
Niederlande, Ziffer 5, 6, 7, 8, 9, 10.
Rußland, Ziffer 27, 28, 29, 30, 31, 32.
Schweiz, Ziffer 20, 21, 22, 23, 24, 25.

Oesterreich und Ungarn.

I. Im Reichsrathe vertretene Königreiche und Länder (einschließlich Liechtenstein).

A. Sämmtliche Linien, welche durch die nachbenannten Bahnverwaltungen und Gesellschaften mit dem Sitze in Oesterreich oder in Ungarn betrieben werden.

1. K. K. österreichische Staatsbahnen, mit Einschluß der auf Fürstlich liechtensteinschem Gebiete gelegenen Strecke der Linie Feldkirch–Buchs; – dagegen mit Ausschluß:
a) der Dalmatiner Staatsbahnen:
α) Spalato–Siverić–Knin,
β) Perković-Slivno–Sebenico,
dann:
b) der Kolomeaer Lokalbahnen:
α) Kolomea–Sloboda rungurska Grube,
β) Kolomea–Nadówrna’er Vorstadt–Szeparowce Kniażdwór,
sowie:
c) der Lokalbahn Lemberg (Kleparów)–Janów,
d) der schmalspurigen Kleinbahn Lupków–Cisna,
e) der Flügelbahn Podleze–Niepolomice,
f) der Flügelbahn Lititz–Nürschan,
g) der schmalspurigen Lokalbahn Unzmarkt–Mauterndorf (Murthalbahn),
h) der schmalspurigen Gurkthalbahn,
i) der schmalspurigen Ybbsthalbahn,
k) der schmalspurigen Lokalbahn Zell am See–Krimml (Pinzgauer Lokalbahn).
2. Außig–Teplitzer Eisenbahn.
3. Böhmische Kommerzialbahnen. [24]
4. Böhmische Nordbahn.
5. Bozen–Meraner Eisenbahn.
6. Buschtěhrader Eisenbahn.
7. Lokalbahn Friedland–Reichsgrenze nächst Hermsdorf.
8. Kaiser Ferdinands-Nordbahn.
9. Kaschau-Oderberger Bahn (auf österreichischem Gebiete betriebene Linien).
10. Kremsthalbahn.
11. Lokalbahn Mori–Arco–Riva am Gardasee.
12. Neutitscheiner Lokalbahn.
13. Oesterreichische Nordwestbahn.
14. Oesterreichisch-Ungarische Staatseisenbahn-Gesellschaft.
15. Privoz–Mähr. Ostrau–Witkowitzer Lokalbahn.
16. Lokalbahn Raspenau–Weißbach.
17. Salzburger Eisenbahn- und Tramway-Gesellschaft.
18. Salzkammergut-Lokalbahn.
19. Südbahn-Gesellschaft (auf österreichischem Gebiete betriebene Linien), mit Ausschluß der Lokalbahnen:
l) Mödling–Hinterbrühl nächst Wien (mit elektrischem Betriebe),
m) Preding–Wieselsdorf–Stainz,
n) Pöltschach–Gonobitz,
o) Kapfenberg–Seebach–Au,
p) Ueberetscherbahn (Lokalbahn Bozen–Kaltern).
20. Süd-Norddeutsche Verbindungsbahn.
21. Stauding–Stramberger Lokalbahn.
22. Eisenbahn Wien–Aspang, mit Ausschluß:
q) der Zahnradstrecke Puchberg–Hochschneeberg der Schneebergbahn.
23. Die von den Königlich ungarischen Staatseisenbahnen betriebenen Strecken der K. K. österreichischen Staatsbahnen von Lawoczne bis zur ungarischen Landesgrenze und von Fehring bis zur ungarischen Landesgrenze, sowie der Oesterreichisch-Ungarischen Staatseisenbahn-Gesellschaft von Marchegg bis zur ungarischen Landesgrenze, endlich die von der Raab (Györ)–Oedenburg (Sopron)–Ebenfurther Bahn betriebene Strecke der im Betriebe der Südbahn-Gesellschaft stehenden Wien–Pottendorf–Wiener-Neustädter Bahn von Ebenfurth bis zur ungarischen Landesgrenze.

B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.

I. Italienischer Verwaltungen.

Die durch die Italienische Adria-Eisenbahn-Gesellschaft betriebenen Strecken von der italienisch-österreichischen Grenze:

24. bei Cormons bis Cormons.
25. bei Pontebba bis Pontafel in der Richtung aus Italien. [25]
26. bei Peri bis Ala.

Die durch die italienische Eisenbahngesellschaft „Società Veneta per costruzione ed esercizio di ferrovie secondarie italiane“ betriebene Strecke von der italienisch-österreichischen Grenze:

27. bei Cervignano bis Cervignano.
II. Deutscher Verwaltungen.

Die durch die Königlich bayerischen Staatseisenbahnen betriebenen Strecken von der deutsch-österreichischen Grenze:

28. bei Kiefersfelden bis Kufstein.
29. bei Salzburg bis Salzburg.
30. bei Waldsassen bis Eger.
31. bei Schirnding bis Eger.
32. bei Asch bis Eger.

Die durch die Königlich sächsischen Staatseisenbahnen betriebenen Strecken von der deutsch-österreichischen Grenze:

33. bei Brambach bis Eger.
34. bei Bärenstein bis Weipert.
35. bei Markersdorf bis Hermsdorf i. B.
36. bei Moldau bis Moldau.
37. bei Schöna bis Bodenbach.
38. bei Schöna bis Tetschen.
39. bei Neusalza-Spremberg bis zur österreichisch-deutschen Grenze bei Taubenheim.
40. bei Alt- und Neu-Gersdorf bis zur österreichisch-deutschen Grenze bei Ebersbach.
41. bei Seifhennersdorf bis Warnsdorf.
42. bei Groß-Schönau bis Warnsdorf.
43. bei Zittau bis Reichenberg.

Die durch die Königlich preußischen Staatseisenbahnen betriebenen Strecken von der deutsch-österreichischen Grenze:

44. bei Neusorge bis Halbstadt.
45. bei Troppau bis Troppau.
46. bei Jägerndorf bis Jägerndorf.
47. bei Oderberg bis Oderberg.
48. bei Goczalkowitz bis Dzieditz.
49. bei Neuberun bis Oswiecim.
III. Russischer Verwaltungen.

Die durch die Verwaltung der russischen Süd-West-Bahnen in der Richtung aus Rußland betriebenen Strecken von der russisch-österreichischen Grenze:

50. bei Radziwilow bis Brody. [26]
51. bei Woloczysk bis Podwoloczyska.
52. bis Oesterreichisch Nowosielitza.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von österreichischen Verwaltungen im Auslande betrieben werden, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 98 bis und mit 117.
Italien, Ziffer 8.
Rußland, Ziffer 33, 34, 35, 36.
Schweiz, Ziffer 18, 19.

II. Ungarn.

Sämmtliche Linien, welche durch die nachbenannten Bahnverwaltungen und Gesellschaften mit dem Sitze in Ungarn oder in Oesterreich betrieben werden.

1. Königlich ungarische Staatsbahnen und die im Betriebe derselben stehenden Lokalbahnen und Linien anderer Bahnen, mit Ausnahme:
der schmalspurigen Linie Garam–Berzencze–Selmeczbánya,
der normalspurigen Lokalbahn Soroksár–Szt. Lörincz und
der schmalspurigen Lokalbahn im Taraczthal.
2. Südbahn-Gesellschaft (auf ungarischem Gebiete betriebene Linien) und die im Betriebe derselben stehenden Lokalbahnen.
3. Kaschau–Oderberger Bahn (auf ungarischem Gebiete betriebene Linien) und die im Betriebe derselben stehenden Lokalbahnen und Linien anderer Bahnen, mit Ausnahme:
der schmalspurigen Strecke Gölniczbánya–Szomolnok der Lokalbahn im Gölniczthal.
der normalspurigen Flügelbahn Tarpatak–Tátra–Lomnicz und der Zahnradbahn Csorba–Csorbató.
4. Györ–Sopron–Ebenfurter Eisenbahn-Gesellschaft und die im Betriebe derselben stehende Lokalbahn Fertövidék.
5. Vereinigte Arader und Csanáder Eisenbahnen, mit Ausnahme:
der schmalspurigen Lokalbahn Borossebes–Menyháza und der Ersten Alfölder schmalspurigen landwirthschaftlichen Eisenbahn.
6. Eisenbahn im Szamosthal und die im Betriebe derselben stehende Lokalbahn Zsibó–Nagybánya.
7. Lokalbahn Keszthely–Balaton–Szt. György.
8. Eisenbahn Mohács–Pécs.
9. Schmalspurige Lokalbahn Nagy-Károly–Somkut.
10. Lokalbahn Eperjes–Bártfa.
11. Slavonische Drauthalbahn.
12. Schmalspurige Lokalbahn Segesvár–Szentágota.
13. Lokalbahn Szatmár–Erdöd. [27]
14. Die von den K. K. österreichischen Staatsbahnen betriebenen Strecken der Königlich ungarischen Staatsbahnen von Mezö-Laborcz bis zur österreichischen Landesgrenze, von Körösmezö bis zur österreichischen Landesgrenze und die der Kaschau–Oderberger Bahn von Orló bis zur österreichischen Landesgrenze.
15. Die von der Oesterreichisch-Ungarischen Staatseisenbahn-Gesellschaft betriebenen Strecken der Königlich ungarischen Staatsbahnen von Trenczén-Teplitz bis zur österreichischen Landesgrenze am Vlarapaß, von Bruck a. L. bis zur österreichischen Landesgrenze und von Szakolcza bis zur österreichischen Landesgrenze.
16. Die von der Kaiser Ferdinands-Nordbahn betriebene Strecke der Holics–Gödinger Lokalbahn von Holics bis zur österreichischen Landesgrenze.

III. Okkupationsgebiet.

1. K. und K. Militärbahn Banjaluka–Doberlin.

Belgien.

A. Von belgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.

1. Belgische Staatsbahnverwaltung.
2. Belgische Nordbahn.
3. Gent–Terneuzen.
4. Mecheln–Terneuzen.
5. Westflandrische Eisenbahn.
6. Eisenbahn von Chimay.
7. Termonde–St. Nicolas.
8. Hasselt–Maeseyck.

B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.

I. Französischer Verwaltungen.

Die von der Französischen Nordbahn betriebenen Strecken von der belgisch-französischen Grenze:

9. bei Comines bis Comines.
10. bei Halluin bis Menin. [28]

II. Luxemburgischer Verwaltungen.

11. Die von der Luxemburgischen Prinz Heinrich-Bahn betriebene Strecke von der belgisch-luxemburgischen Grenze bei Rodange bis Athus.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von belgischen Verwaltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Frankreich, Ziffer 15, 16, 17, 18.
Niederlande, Ziffer 11, 12.

Dänemark.

A. Von dänischen Verwaltungen betriebene Strecken.

1. Die dänischen Staatsbahnen, einschließlich die von denselben betriebenen Dampffährenverbindungen:
a) über den Limfjord (Oddesund Nord–Oddesund Syd und Nykjøbing Morsø–Glyngøre),
b) über den Kleinen [lille] Belt (Fredericia–Strib),
c) über den Großen [store] Belt (Nyborg–Korsør),
d) über den Öresund (Helsingør–Helsingborg und Kopenhagen [Kjøbenhavn]–Malmø),
e) über den Masnedsund (Masnedø–Orehoved),
aber mit Ausschluß:
der von der Südfünenschen Eisenbahn-Gesellschaft betriebenen Staatsbahnstrecke Nyborg–Faaborg und
der Dampfschiffstrecke Korsør–Kiel.
2. Folgende unter Staatsverwaltung stehende Privateisenbahnstrecken:
a) Orehoved–Gjedser,
b) Aalestrup–Viborg.

B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb auswärtiger Eisenbahnverwaltungen befinden.

Deutscher Verwaltungen.

3. Die von den Königlich preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von der deutsch-dänischen Grenze bei Farris bis Vamdrup. [29]

Frankreich.

A. Von französischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.

Die Linien von allgemeiner Bedeutung:

1. Der Nordbahn.
2. Der Ostbahn, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre betriebenen Linien von Monthermé nach Monthermé, Vrigne-Meuse nach Vrigne-aux-Bois, Carignan nach Messempré, Charmes nach Rambervillers, Avricourt nach Blamont und Cirey, Saint-Dizier nach Vassy, Vassy nach Doulevant-le-Château.
3. Der Westbahn.
4. Der Paris–Lyon-Mittelmeerbahn, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre betriebenen Linie des alten Hafens in Marseille und derjenigen von Arles nach Saint-Louis.
5. Der Orléansbahn, einschließlich der unter den gleichen Bedingungen wie das Hauptnetz betriebenen Lokalbahnen der Sarthe.
6. Der Südbahn.
7. Der Staatsbahnen, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre betriebenen Lokalbahnen von Ligré-Rivière nach Richelieu und von Barbezieux nach Châteauneuf.
8. Der beiden Ringbahnen von Paris, einschließlich der strategischen Linie von Valenton nach Massy-Palaiseau.
9. Der Gesellschaft für Departemental-Eisenbahnen.
10. Der Eisenbahn-Gesellschaft von Somain nach Anzin und bis zur belgischen Grenze.
11. Der Gesellschaft des Médoc.

Die Linien von lokaler Bedeutung:

12. Der Gesellschaft für Departemental-Eisenbahnen.
13. Von Marlieux nach Châtillon-sur-Chalaronne.
14. Von Castelnau nach Margaux und von Pauillac nach Port des Pilotes (Gesellschaft des Médoc).

B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.

I. Belgischer Verwaltungen.

15. Die von der belgischen Staatsbahnverwaltung betriebene Strecke von der belgisch-französischen Grenze bei Doische bis Givet.
16. Die von der Belgischen Nordbahn betriebene Strecke von der französisch-belgischen Grenze bei Heer-Agimont bis Givet. [30]
17. Die von der Westflandrischen Eisenbahn-Gesellschaft betriebene Strecke von der französisch-belgischen Grenze bei Abeele bis Hazebrouck.
18. Die von der Eisenbahn-Gesellschaft von Chimay betriebene Strecke von der französisch-belgischen Grenze bei Momignies bis Anor.

II. Deutscher Verwaltungen.

Die der Französischen Ostbahn gehörigen, von den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen mitbetriebenen Strecken von der deutsch-französischen Grenze:

19. bei Altmünsterol bis Petit-Croix.
20. bei Deutsch-Avricourt bis Igney-Avricourt.
21. bei Chambrey bis Moncel.
22. bei Novéant bis Pagny-sur-Moselle.
23. bei Amanweiler bis Batilly.
24. bei Fentsch bis Audun-le-Roman.

III. Schweizerischer Verwaltungen.

Die von der Jura-Simplonbahn betriebenen Strecken von der französisch-schweizerischen Grenze:

25. bei Delle bis Delle.
26. bei Vallorbe bis Pontarlier.
27. bei Verrières bis Pontarlier.

IV. Italienischer Verwaltungen.

28. Die von der italienischen Gesellschaft der Mittelmeerbahnen betriebene Strecke von der italienisch-französischen Grenze bei Modane bis Modane.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von französischen Verwaltungen im Auslande betrieben werden, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 122, 123, 124, 125, 126, 127.
Belgien, Ziffer 9, 10.
Italien, Ziffer 6.
Schweiz, Ziffer 26, 27, 28, 29.

Italien.

A. Von italienischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.

1. Sämmtliche von der Gesellschaft des mittelländischen Netzes betriebenen Linien.
2. Sämmtliche von der Gesellschaft des adriatischen Netzes betriebenen Linien.
3. Sämmtliche von der Gesellschaft des sizilianischen Netzes betriebenen Linien, einschließlich der Strecke über die Meerenge von Messina. [31]
4. Die von der Società Veneta per costruzione ed esercizio di ferrovie secondarie italiane betriebenen Linien:
a) Padova–Bassano,
b) Vicenza–Treviso,
c) Vicenza–Schio,
d) Cividale–Portogruaro,
e) Parma–Suzzara,
f) Bologna S. V.–Portomaggiore,
g) Budrio–Massalombarda,
h) Arezzo–Pratovecchio–Stia,
i) Conegliano–Vittorio und
k) S. Giorgio di Nogaro bis zur italienisch-österreichischen Grenze bei Cervignano.
5. Die Nord-Milano-Eisenbahnen in Mailand, nämlich:
l) Milano–Bovisa–Seveso S. Pietro–Merone Pontenuovo (Gemeinschaftsbahnhof der Linie Como–Lecco, adriatisches Netz)–Incino Erba, mit Abzweigungen von Bovisa nach Milano–Librera (mittelländisches Netz) und von Seveso S. Pietro nach Camnago (Gemeinschaftsbahnhof der Linie Chiasso–Milano des mittelländischen und adriatischen Netzes),
m) Milano–Bovisa–Saronno,
n) Saronno–Malnate–Varese Nord–Laveno Nord, mit Abzweigung von Varese Nord nach Varese (mittelländisches Netz),
o) Saronno–Grandate,
p) Como Lago Nord–Camerlata–Grandate–Malnate–Varese Nord–Laveno Nord, mit Abzweigung von Camerlata nach Albate–Camerlata (mittelländisches und adriatisches Netz),
q) Novara Nord–Busto Arsizio Nord–Saronno–Seregno (Gemeinschaftsbahnhof der Linie Chiasso–Milano des mittelländischen und adriatischen Netzes), mit Abzweigungen von Novara Nord nach Novara (mittelländisches Netz) und von Busto Arsizio Nord nach Busto Arsizio (mittelländisches Netz).

B. Bahnstrecken, welche im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen sich befinden.

I. Französischer Verwaltungen.

6. Die von der französischen Paris–Lyon-Mittelmeerbahn betriebene Strecke von der italienisch-französischen Grenze bei Ventimiglia bis Ventimiglia.

II. Schweizerischer Verwaltungen.

7. Die von der Gotthardbahn betriebene Strecke von der italienisch-schweizerischen Grenze bei Pino bis Luino. [32]

III. Oesterreichischer Verwaltungen.

8. Die von den K. K. österreichischen Staatsbahnen in der Richtung nach Italien mitbetriebene Strecke von der italienisch-österreichischen Grenze bei Pontafel bis Pontebba.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von italienischen Verwaltungen im Auslande betrieben werden, ist zu vergleichen:
Oesterreich, Ziffer 24, 25, 26, 27.
Frankreich, Ziffer 28.
Schweiz, Ziffer 30.

Luxemburg.

A. Von luxemburgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.

1. Prinz Heinrich-Bahn, mit Einschluß der Linie von Wasserbillig nach Grevenmacher.

B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.

Deutscher Verwaltungen.

2. Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen betriebenen sämmtlichen Linien der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn.
3. Die von den Königlich preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von der deutsch-luxemburgischen Grenze bei Ulflingen bis Ulflingen.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von luxemburgischen Verwaltungen im Auslande betrieben werden, ist zu vergleichen:
Belgien, Ziffer 11.

Niederlande.

A. Von niederländischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.

1. Gesellschaft zum Betriebe von niederländischen Staatseisenbahnen.
2. Holländische Eisenbahn-Gesellschaft.
3. Niederländische Zentral-Eisenbahn-Gesellschaft.
4. Nord-Brabant-Deutsche Eisenbahn-Gesellschaft. [33]

B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.

I. Deutscher Verwaltungen.

5. Die von den Großherzoglich oldenburgischen Staatsbahnen betriebene Strecke von der deutsch-niederländischen Grenze bei Neuschanz bis Neuschanz.

Die von den Königlich preußischen Staatsbahnen betriebenen Strecken von der deutsch-niederländischen Grenze:

6. bei Borken bis Winterswyk.
7. bei Bocholt bis Winterswyk.
8. bei Straelen bis Venlo.
9. bei Kaldenkirchen bis Venlo.
10. bei Dalheim bis Vlodrop.

II. Belgischer Verwaltungen.

11. Die von der Mecheln–Terneuzen-Eisenbahn-Gesellschaft betriebene Strecke von der belgisch-niederländischen Grenze bei La Clinge bis Terneuzen.
12. Die von der Gent–Terneuzen-Eisenbahn-Gesellschaft betriebene Strecke von der belgisch-niederländischen Grenze bei Selzaete bis Terneuzen.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von niederländischen Verwaltungen im Auslande betrieben werden, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 128, 129, 130, 131, 132.

Rußland.

A. Vom Staate betriebene Bahnen und Bahnstrecken.

1. Nicolaibahn (mit Zweigbahn nach dem Hafen und den Eisenbahnen von Nowotorschok und Rjew–Wjasma).
2. St. Petersburg–Warschauer Eisenbahn.
3. Baltische Eisenbahn (mit Ausnahme der zweiten Sektion) und Pskow–Riga.
4. Moskau–Brester Eisenbahn.
5. Moskau–Kursk, Moskau–Nijninowgorod und Muromer Eisenbahnen.
6. Sysran–Wjasma-Eisenbahn,
7. Catherine-Eisenbahn.
8. Riga–Orel-Eisenbahn (mit der Riga–Tuckumer Eisenbahn).
9. Libau–Romny-Eisenbahn.
10. Weichselbahnen.
11. Kharkow–Nicolajew-Eisenbahn.
12. Kursk–Kharkow–Sebastopoler Eisenbahn.
13. Samara–Zlatouster Eisenbahn.
14. Polessier Eisenbahnen.
15. Süd-West-Bahnen.
16. Perm-Eisenbahn.
17. Sibirische Eisenbahn. [34]

B. Von Privatverwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.

18. Warschau–Wien-Eisenbahn.
19. Wladikaukaser Eisenbahn.
20. Lodser Eisenbahn.
21. Moskau–Kiew–Woronesch-Eisenbahn.
22. Moskau–Kasan-Eisenbahn.
23. Moskau–Jaroslaw–Archangel-Eisenbahn.
24. Moskau–Windau–Rybinsker Eisenbahn.
25. Rjasan–Uralsk-Eisenbahn.
26. Süd-Ost-Bahnen.

C. Grenzstrecken, welche sich im Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.

I. Deutscher Verwaltungen.

Die von den Königlich preußischen Staatsbahnen betriebenen Strecken von der deutsch-russischen Grenze:

27. bei Eydtkuhnen bis Wirballen.
28. bei Ottloschin bis Alexandrowo.
29. bei Schoppinitz bis Sosnowice (Linie der früheren Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn).
30. bei Schoppinitz bis Sosnowice (Linie der früheren Oberschlesischen Eisenbahn).
31. Die von der Ostpreußischen Südbahn-Gesellschaft betriebene Strecke von der deutsch-russischen Grenze bei Prostken bis Grajewo.
32. Die von der Marienburg–Mlawkaer Eisenbahn-Gesellschaft betriebene Strecke von der deutsch-russischen Grenze bei Illowo bis Mlawa.

II. Oesterreichischer Verwaltungen.

33. Die von der Kaiser Ferdinands-Nordbahn betriebene Strecke von der österreichisch-russischen Grenze bei Szczakowa bis Granica.

Die von den K. K. österreichischen Staatsbahnen in der Richtung nach Rußland betriebenen Strecken von der österreichisch-russischen Grenze:

34. bei Brody bis Radziwilow.
35. bei Podwoloczyska bis Woloczysk.
36. bei Nowosielitza bis Nowosielitza.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von russischen Verwaltungen im Auslande betrieben werden, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 100, 101, 102.
Oesterreich, Ziffer 50, 51, 52.

[35]

Schweiz.

A. Von schweizerischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.

1. Schweizerische Zentralbahn.
2. Gotthardbahn.
3. Jura-Simplonbahn, ausschließlich der von ihr betriebenen Seilbahn Cossonay Bahnhof J.-S.–Cossonay Stadt.
4. Schweizerische Nordostbahn.
5. Vereinigte Schweizerbahnen.
6. Neuenburger Jurabahn.
7. Emmenthalbahn.
8. Langenthal–Huttwilbahn.
9. Tößthalbahn.
10. Schweizerische Seethalbahn.
11. Schweizerische Südostbahn.
12. Rorschach–Heidenbahn.
13. Sihlthalbahn.
14. Thunerseebahn.
15. Önsingen–Balsthalbahn.
16. Schmalspurige Eisenbahn Yverdon–Ste. Croix.
17. Schmalspurige Rhätische Bahn.

B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.

I. Oesterreichischer Verwaltungen.

Die von den K. K. österreichischen Staatsbahnen betriebenen Strecken von der österreichisch-schweizerischen Grenze:

18. bei Buchs bis Buchs.
19. bei St. Margrethen bis St. Margrethen.

II. Deutscher Verwaltungen.

Die von den Großherzoglich badischen Staatseisenbahnen betriebenen Strecken von der deutsch-schweizerischen Grenze:

20. bei Gottmadingen bis zur schweizerisch-deutschen Grenze bei Wilchingen.
21. bei Stetten bis Basel.
22. bei Leopoldshöhe bis Basel.
23. bei Grenzach bis Basel.
24. Die von den Großherzoglich badischen Staatseisenbahnen mitbetriebene Verbindungsbahn vom badischen Bahnhofe bis zum Zentralbahnhof in Basel.
25. Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen betriebene Strecke von der deutsch-schweizerischen Grenze bei St. Ludwig bis Basel. [36]

III. Französischer Verwaltungen.

Die von der Gesellschaft der Paris–Lyon-Mittelmeerbahn betriebenen Strecken von der französisch-schweizerischen Grenze:

26. bei St. Gingolph bis Bouveret.
27. bei Chêne-Bourg bis Genf-Eaux-Vives.
28. bei La Plaine bis Genf-Cornavin.
29. bei Col-des-Roches bis Locle.

IV. Italienischer Verwaltungen.

30. Die von den italienischen Gesellschaften des Mittelmeer- und des adriatischen Netzes betriebene Strecke von der italienisch-schweizerischen Grenze bei Chiasso bis Chiasso.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von schweizerischen Verwaltungen im Auslande betrieben werden, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 118, 119, 120, 121.
Frankreich, Ziffer 25, 26, 27.
Italien, Ziffer 7.
Berlin, den 11. März 1901.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
Schulz.

  1. a b c d e f Mit Wirkung vom 5. März 1901.
  2. Die Gesellschaft zum Betriebe von niederländischen Staatseisenbahnen besorgt nur den Zugdienst in beiden Richtungen.
  3. Auf dieser Strecke besorgt die Gesellschaft zum Betriebe von niederländischen Staatseisenbahnen nur den Zugdienst in der Richtung von den Niederlanden nach Deutschland, und umgekehrt die preußische Staatseisenbahn auf der niederländischen Strecke bei Dalheim bis Vlodrop (Liste: Niederlande B 10) in der Richtung von Dalheim nach den Niederlanden.