Bekanntmachung, betreffend einen Nachtrag zu dem 3. Verzeichnisse der höheren Lehranstalten vom April 1870
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(Nr. 476.) Bekanntmachung, betreffend einen Nachtrag zu dem dritten Verzeichnisse höherer zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militairdienste berechtigten Lehranstalten. Vom 3. Mai 1870.
In Verfolg der Bekanntmachung vom 14. April d. J. (Bundesgesetzblatt S. 79.) bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die in dem anliegenden Nachtrage zu dem dritten Verzeichnisse höherer Lehranstalten aufgeführte Realschule zweiter Ordnung zu Bremen zu den nach Maaßgabe des §. 154. Nr. 2. e. der Militair-Ersatzinstruktion für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868. zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militairdienste berechtigten Lehranstalten gehört.
- Berlin, den 3. Mai 1870.
D. Realschulen zweiter Ordnung.
- Freie Stadt Bremen.
- Die Realschule zu Bremen.